Die von der Mitgliederversammlung am 28.03.2026 beschlossene Satzungsänderung wurde durch das Amtsgericht Paderborn eingetragen und ist nun seit dem 30.06.2026 gültig.
Die neue Satzung eröffne die Möglichkeit bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres vollwertiges Mitglied des Vereins zu werden. Hierbei wird nun nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterschieden. Jüngere Vereinsangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden als passive Mitglieder geführt.
Link zur neuen Satzung: https://suedlicher-schuetzenbund.de/verein/satzung/
